Das ist unser Service

Für Teleskopprimärteile, Teleskopsekundärteile, Basisteile und Retentionen, die im Einstückgussverfahren (Marburger Doppelkrone) nach Lehmann/Attendorn hergestellt werden, gewähren wir für den Kronen- bzw. Metallgerüstanteil eine Garantieleistung von 15 Jahren.

Für Kunststoffteile, die in Verbindung mit diesem Zahnersatz stehen, gewähren wir im Verblendbereich eine Verbundgarantie von drei Jahren und für den Sattelbereich eine Garantie von zwei Jahren. Voraussetzung ist, dass mindestens einmal jährlich eine Kontrolle durch Ihren Zahnarzt und unser Labor erfolgt.

Für Modellguss/Klammerprothesen in der Ausführung "Extra" vier Jahre und in der Ausführung "Standard" geben wir zwei Jahre Garantie.
Voraussetzung ist, dass nicht selbst oder von unbefugten Dritten an Prothesen oder Klammern gebogen wird.
Ferner ist mindestens einmal jährlich durch Ihren Zahnarzt zu prüfen, ob die Notwendigkeit zur Unterfütterung besteht.
Für Geschiebeteile an Modellgussbasen geben wir, die Verbindung betreffend, unbegrenzte Garantie.

Für Kronen und Brücken mit oder ohne Keramikverblendung beträgt die Garantie fünf Jahre.
Defekte Kronen/Brückenmetalle bzw. Verblendbereiche werden auf unsere Kosten elektronenmikroskopisch analysiert und je nach Resultat dementsprechend nachgebessert oder falls notwendig neu hergestellt.

Bei Verfärbungen, die nachweislich durch mangelhafte Pflege bzw. Reinigungstabletten verursacht wurden, entfällt die Gewährleistung. Befragen Sie uns oder Ihren Zahnarzt nach unserer Pflegeanleitung.

Kunststoffprothesen:
In einem Zeitraum von bis zu drei Jahren werden Defekte wie Brüche, Sprünge, Risse o. ä. mikroskopisch untersucht und je nach Ursache wieder instandgesetzt. Kunststoffprothesenlager und Sättel müssen zweimal jährlich von Ihrem Zahnarzt dahingehend überprüft werden, ob eine Unterfütterung notwendig ist.
Sonst besteht akute Bruchgefahr!
Herausnehmbarer Zahnersatz ist grundsätzlich nur mit Kernseife oder Haushaltsspülmittel mit einer dafür geeigneten Bürste zu reinigen.

Gewährleistung/Garantie wird selbstverständlich nur dann übernommen/gegeben, wenn der Zahnersatz sachgemäß gehandhabt wird!

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