Das ist unser ServiceFür Teleskopprimärteile, Teleskopsekundärteile, Basisteile und Retentionen, die im Einstückgussverfahren (Marburger Doppelkrone) nach Lehmann/Attendorn hergestellt werden, gewähren wir für den Kronen- bzw. Metallgerüstanteil eine Garantieleistung von 15 Jahren. |
Für Kunststoffteile, die in Verbindung mit diesem Zahnersatz stehen, gewähren wir im Verblendbereich eine Verbundgarantie von drei Jahren und für den Sattelbereich eine Garantie von zwei Jahren. Voraussetzung ist, dass mindestens einmal jährlich eine Kontrolle durch Ihren Zahnarzt und unser Labor erfolgt. |
Für Modellguss/Klammerprothesen in der Ausführung "Extra" vier Jahre und in der Ausführung "Standard" geben wir zwei Jahre Garantie. |
Für Kronen und Brücken mit oder ohne Keramikverblendung beträgt die Garantie fünf Jahre. |
Bei Verfärbungen, die nachweislich durch mangelhafte Pflege bzw. Reinigungstabletten verursacht wurden, entfällt die Gewährleistung. Befragen Sie uns oder Ihren Zahnarzt nach unserer Pflegeanleitung. |
Kunststoffprothesen: |
Gewährleistung/Garantie wird selbstverständlich nur dann übernommen/gegeben, wenn der Zahnersatz sachgemäß gehandhabt wird! |
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